Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen im gesamten Geschäftsverkehr der CATOSO GmbH („CATOSO“) erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch CATOSO.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind in den Preisen Reisekosten nicht enthalten.
2.3 Sämtliche zu zahlende Beträge sind ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Ist der zu zahlende Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen eingegangen, ist CATOSO berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Produkte nur gemäß den Lizenzvereinbarungen eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für den Schutz vor unzulässigen Kopien der Software. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der Urheberrechtsbestimmungen oder durch rechtlich unzulässige Nutzung entstehen. Wiederverkauf und Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die CATOSO GmbH erlaubt.
3.2 Dem Kunden ist untersagt die CATOSO Software zu dekompilieren oder Sourcecode aus der CATOSO Software zu kopieren bzw. zu ändern.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von CATOSO vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen. Dies gilt unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Kunden geschieht. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 Euro festgesetzt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Gewährleistung
4.1 Als Gewährleistungsfrist wird, soweit zulässig, eine Dauer von 3 Monaten vereinbart ab dem Zeitpunkt der ersten Leistungserbringung. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde, soweit ein Mangel vom Vertragspartner zu vertreten ist, Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.
4.2 Als Mangel ist ein Fehlen oder die fehlerhafte Arbeitsweise einer zugesicherten Funktionalität zu verstehen, nicht die Eignung von Software für einen bestimmten Anwendungsfall. Es ist Aufgabe des Kunden, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob die erworbene Software aus rechtlichen oder sonstigen Gründen für den geplanten Einsatzzweck geeignet ist.
4.3 Soweit CATOSO zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage ist oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder eine entsprechende, angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
5. Haftungsbegrenzung
5.1 CATOSO und ihre Mitarbeiter haften in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden und Folgeschäden, inklusive Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust von Daten. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von CATOSO zu vertretendem Vorsatz beruht. Sollte eine Haftungsbegrenzung nicht zulässig sein, wird die Haftung auf alle Fälle auf den Kaufpreis beschränkt.
5.2 Dem Kunden obliegt es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, seine Datenbestände regelmäßig zu sichern. Kommt es auf Grund mangelnder Datensicherung zu Datenverlust und dadurch zu einem Schaden und hätte der Kunde diesen durch eine ordnungsgemäße Sicherung verhindern können, kann ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen sein.
6. Vertraulichkeit
6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
6.2 CATOSO ist es erlaubt, zu Referenzwecken die Firma des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung zu verwenden. Weitergehende Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.
7. Geistige Eigentumsrechte
7.1 Alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich aller Urheberrechte, die vor Beginn der Geschäftsbeziehung bestanden, bleiben alleiniges geistiges Eigentum des jeweiligen Inhabers. Im Rahmen der Leistungserbringung werden allein die notwendigen Rechte zur Nutzung innerhalb des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs für die notwendige Dauer der Nutzung an den Kunden als einfaches Nutzungsrecht übertragen. Im Falle der Überlassung von Softwareprogrammen gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.
7.2 Soweit nicht anders geregelt, stehen CATOSO alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich aller Urheberrechte an den Leistungsergebnissen gleich welcher Art, die im Rahmen der Ausführung von Leistungen entstehen, ausschließlich zu. Dies schließt das Recht ein, entsprechende Schutzrechte im Hinblick auf die Leistungsergebnisse zur Anmeldung zu bringen. Im Rahmen der Leistungserbringung überträgt CATOSO allein die notwendigen Rechte zur Nutzung des Leistungsergebnisses innerhalb des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs an den Kunden als einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
8. Datenschutz, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Hinweis nach § 33 BDSG: Die Kundendaten werden zur internen Verwendung in Form von Namen und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert.
8.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von CATOSO.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 17.11.2020